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Griechenland Immobilien, Kreta
Immobilien und Investitionen

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Griechenland

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1. RECHTSABTEILUNG

 Als Angehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben Sie das Recht, innerhalb deren Grenzen Ihren Wohn- und Aufenthaltsort frei zu wählen. Dieses beinhaltet das Recht, an dem Ort Ihrer Wahl zu arbeiten, zu studieren und natürlich Immobilien zu erwerben.

 Die Leistungen unser GESELLSCHAFT erstrecken sich über die Vermittlung der für Sie richtigen Immobilie hinaus auch auf die hiermit verbundene Beratung in Rechtsfragen. So können wir in Zusammenarbeit mit in Immobilienfragen spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren alle nötigen Ge- nehmigungen einholen (z.B. vom Ministerium für Archäologie bzw. Forstwirtschaft oder anderen Behörden), wir lassen die Titel rechtlich überprüfen um jegliche Ansprüche von dritten Parteien (z.B.  Banken, Erben etc.) auszuschließen

 Unser Service wird Sie begleiten, bis der Kaufvertrag abgewickelt ist, und wenn Sie es wünschen, steht ein erfahrenes Team von Architekten und Ingenieuren bereit, um Ihre neue Immobilie in Ihr Traumhaus zu verwandeln.

2. KONTROLLE DER EIGENTUMSMITTEL

 Die Kontrolle der Eigentumstitel einer Immobilie beinhaltet die Über- prüfung deren Legitimität, sowie die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse. Die Kontrolle geht mindestens über den Zeitraum der letzten 20 Jahre. Außerdem werden eventuelle Belastungen überprüft, sowie Hypotheken, Pfändungen etc.

 Außerdem wird überprüft, ob es Ansprüche jeglicher Art von natürlichen oder juristischen Personen oder dem Staat gibt. Wenn die Immobilie durch eine Erbschaft in den Besitz des neuen Eigentümers gelangt ist, werden außerdem die Sterbeurkunde, der Erbschein sowie die Bestätigung, dass die Erbschaft nicht ungültig ist oder angefochten wurde, geprüft. Wenn kein Erbschein existiert, wird von der zuständigen Gemeinde eine Bestätigung ausgestellt, auf dem die nächsten Verwandten aufgeführt sind. Andere notwendige Unterlagen sind: Bestätigung über die Veröffentlichung des Testaments, Bestätigung über die Gültigkeit des Testaments.

 Wenn der Verkäufer Freiberufler ist, sind Bescheinigungen vom zuständigen Amtsgericht über die Solvenz des Betriebes vorzulegen.


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